Double Opt-In ohne Datenbank
Wenn man von Nutzern Daten in irgendeiner Art erhebt, in der Regel via eines Online-Formulars und man Aufgrund des angestossenen Vorgangs reagieren möchte, zum Beispiel dem Versenden von Newslettern, kommt man um ein sogenanntes Double Opt-In nicht drum herum, wenn man sich nicht mit Schadensersatzansprüchen des Nutzers herumschlagen möchte, weil dieser vielleicht unerwünschte E-Mails oder Anrufe erhalten hat. Wir haben bisher immer alle Benutzerdaten bei diesem Prozess in Datenbanken gesichert, was natürlich bedeutet, dass man…
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